14. Februar 2007
Seit Anfang des Jahres müssen geschäftliche E-Mails die gleichen Informationen enthalten, die auch für Geschäftsbriefe vorgeschrieben sind. Dies geht aus dem zum 1.1.2007 in Kraft getretenen Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister (EHUG) hervor.
So müssten in geschäftlichen E-Mails, die an einen bestimmten Empfänger gerichtet werden, jetzt
standardmäßig folgende Informationen enthalten sein: die Firma, die Bezeichnung der Rechtsform des
Unternehmens, der Ort der Handelsniederlassung, das Registergericht und die Nummer, unter der die
Firma in das Handelsregister eingetragen ist. Kapitalgesellschaften, z.B. GmbH, AG, müssten
zusätzlich noch weitere Angaben in ihren geschäftlichen E-Mails machen, wie z.B. die Nennung aller
Geschäftsführer und ggf. des Aufsichtsratsvorsitzenden. Bei Nichteinhaltung dieser Vorschriften
besteht die Gefahr, dass ein Zwangsgeld festgesetzt oder das Unternehmen von einem Wettbewerber
und/oder von auf Abmahnungen spezialisierte Anwaltskanzleien oder Abmahnvereinen kostenpflichtig
abgemahnt wird.
Weitere Informationen:
http://www.heise.de/resale/artikel/84557