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Neue Vorschriften für Geschäfts-E-Mails

14. Februar 2007

Seit Anfang des Jahres müssen geschäftliche E-Mails die gleichen Informationen enthalten, die auch für Geschäftsbriefe vorgeschrieben sind. Dies geht aus dem zum 1.1.2007 in Kraft getretenen Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister (EHUG) hervor.
So müssten in geschäftlichen E-Mails, die an einen bestimmten Empfänger gerichtet werden, jetzt standardmäßig folgende Informationen enthalten sein: die Firma, die Bezeichnung der Rechtsform des Unternehmens, der Ort der Handelsniederlassung, das Registergericht und die Nummer, unter der die Firma in das Handelsregister eingetragen ist. Kapitalgesellschaften, z.B. GmbH, AG, müssten zusätzlich noch weitere Angaben in ihren geschäftlichen E-Mails machen, wie z.B. die Nennung aller Geschäftsführer und ggf. des Aufsichtsratsvorsitzenden. Bei Nichteinhaltung dieser Vorschriften besteht die Gefahr, dass ein Zwangsgeld festgesetzt oder das Unternehmen von einem Wettbewerber und/oder von auf Abmahnungen spezialisierte Anwaltskanzleien oder Abmahnvereinen kostenpflichtig abgemahnt wird.

Weitere Informationen: http://www.heise.de/resale/artikel/84557